Drohnen sind per se nicht verboten ….

Der Begriff „Drohne“ ist bei einigen Menschen negativ behaftet. Vereinzelte Pressemeldungen über Beinahe-Kollisionen schüren diese Haltung zusätzlich. Natürlich gibt es auch Hobbypiloten, die keine Vorschriften kennen und sich deshalb auch nicht daran halten. Ferngesteuerte Multikopter haben in den letzten Jahren einen eigentlichen Boom erlebt. Solche Drohnen sind nicht nur im Fachhandel erhältlich, sondern können auch in Warenhäusern oder über den Internethandel erworben werden. Vielen Käufern fehlt das Bewusstsein, dass sie mit ihren Drohnen die bemannte Luftfahrt gefährden können. Drohnen – oder besser gesagt – Multikopter  kommen aber immer mehr für sinnvolle Anwendungen zum Einsatz und das Fliegen damit ist nicht grundsätzlich verboten. In Unkenntnis dessen werden auch schon einmal Piloten tätlich angegriffen oder deren Drohnen mutwillig zerstört. Das ist allerdings nicht erlaubt und müsste auch nicht sein, denn jedermann kann sich über die wichtigsten Regeln informieren.

In Liechtenstein informiert die Landespolizei über folgenden Link: http://www.landespolizei.li/Informationen/Drohnen.aspx , was ohne Bewilligung erlaubt ist und wann es eine spezielle Bewilligung braucht. Dort heisst es:

Bei Drohnen, oder auch Multikopter genannt, handelt es sich um unbemannte, ferngesteuerte Luftfahrzeuge, welche rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt sind. Sie dienen in der Regel folgenden Zwecken: Bildaufnahmen, Freizeitbeschäftigungen, Vermessungen, Transporten, wissenschaftlichen Untersuchungen, etc. Art und Grösse von Drohnen können stark variieren, die Bandbreite reicht von kleinen, nur ein paar Gramm schweren Fluggeräten bis zu solchen mit mehreren Tonnen Gewicht. Die Verwendung von Drohnen richtet sich in Liechtenstein nach dem schweizerischen Luftfahrtrecht sowie dem liechtensteinischen Datenschutzrecht.

Hier kann ein Flyer mit den wichtigsten Informationen heruntergeladen werden.